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Prüfung

Eine Abschlussprüfung unter staatlicher Kontrolle der aufsichtsführenden Behörde umfasst schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen. Nach bestandener Prüfung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Ergotherapeut/in von der Schulaufsichtsbehörde erteilt.

Die Prüfungen finden am Ende der Ausbildung statt - diese ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin, da mehrere Fächer geprüft werden.

Dabei gibt es drei schriftliche Prüfungen: Sie beziehen sich auf Ausbildungsinhalte der Krankheitslehre, der ergotherapeutischen Behandlungsverfahren und psychologisch/pädagogische Themen. Die Prüfungen umfassen jeweils drei Zeitstunden.

In der mündlichen Prüfung (30 Min. Dauer) werden Inhalte der Themengebiete Medizinsoziologie/ Gerontologie, Anatomie und Grundlagen der Ergotherapie überprüft. Die praktische Prüfung gliedert sich wie folgt:

  • Erste Prüfung (therapeutischer Gegenstand): Dabei soll ein Werkstück hergestellt werden oder eine Schiene oder ein Spiel oder ein Hilfsmittel.
  • Zweite Prüfung (ergotherapeutische Therapieeinheit): Prüfung in einer ergotherapeutischen Einrichtung. In einer "Prüfungssichtstunde" gestaltet der Schüler eine Therapieeinheit mit einem Klienten.

In einigen Bundesländern gelten zusätzlich noch spezielle Ausbildungsverordnungen für berufsbildende Schulen (BbSVO). Diese schreiben statt der Vielzahl der Fächer themenübergreifende Lernfelder bzw. Fächer vor, in denen aber alle Ausbildungsinhalte der bundesweiten Verordnung subsumiert sind. Diese Verteilung ist durch Rahmenrichtlinien vorgeschlagen. In einzelnen Bundesländern gibt es auch, außer dem Abschlusszeugnis, jährliche (Versetzungs-)Zeugnisse.



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